NEWS

13.03.2012

Ölspur Erbacherstrasse;Erns thöferstrasse und Hut..... mehr>> 

23.02.2012

Mülleimerbrand an der Bushaltestelle Bericht folgt..... mehr>> 

14.02.2012

Ölspur Ernsthöferstrasse Bericht folgt...... mehr>> 

14.01.2012

Sammeln und verbrennen der Weihnachtsbäume ..... mehr>> 

05.01.2012

Baum auf Fahrbahn..... mehr>> 

03.01.2012

..... mehr>> 

05.11.2011

Verkehrsabsicherung. Bericht folgt...... mehr>> 

28.09.2011

Zimmerbrand Steigerts..... mehr>> 

Ober Beerbach befindet sich in Hessen, etwa 10 km südlich von Darmstadt Die Einwohnerzahl liegt derzeit bei ca. 1300 Personen. Haupterwerbszweige sind Holz- und Metall-verarbeitende Betriebe. Die Freiwillige Feuerwehr Ober Beerbach ist stolz, ihr Heimatort seit 1937 zu schützen, jeden Tag, 24 Stunden am Tag.

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ihr Interesse an den nicht alltäglichen Einsätzen Ihrer Feuerwehr haben Sie durch den Besuch dieser Seite bekundet. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie vorab über einige Dinge zu Informieren, die Sie in diesem Zusammenhang vielleicht interessieren oder aber schon immer ein Mal wissen wollten.

 

Warum gibt es diese Seite?
Nun - wir möchten Ihnen mit einem kleinen "Blick hinter die Kulissen" zeigen, wie wichtig unsere Arbeit für die Bevölkerung ist. Neben den alltäglichen Routineaufgaben, bei denen unsere Tätigkeit eher im "Verborgenen" liegt oder den Einsätzen, welche spektakulär im Mittelpunkt des Tages stehen: Unser Service für unser Örtchen dient der Sicherheit vieler Menschen.

 

Tut das wirklich Not?
Es ist mitten in der Nacht, die Feuerwehr donnert (schon wieder mal) mit einem Höllenlärm an meinem Haus vorbei... Muss das denn sein? Wenn wir alarmiert werden, zählt jede Minute. Deswegen gilt es, so sicher und schnell wie möglich an der Einsatzstelle zu sein. Der Gesetzgeber hat hierfür das Sonderrecht nach §35 StVO (=Befreiung von den Vorschriften der StVO) und das Wegerecht nach §38 StVO vorgesehen. Dieses Wegerecht darf aber nur mit eingeschaltetem Martinhorn (=Kenntlichmachung der Inanspruchnahme des Wegerechtes gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern, auch Radfahrern und Fussgängern) in Anspruch genommen werden, das Blaulicht alleine ist hierfür unzulässig und dient nur der Absicherung einer Einsatzstelle! Dies gilt übrigens genauso für die Kollegen des Rettungsdienstes und der Polizei.