| Dienstplan der Einsatzabteilung 2012 | ||
| Datum | Uhrzeit | Thema |
Dienstags Sport |
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Nach dem Brandschutzhilfeleistungsgesetz sowie der Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben die Angehörigen der Einsatzabteilung an den Übungen und Unterrichten teilzunehmen.Sofern eine Teilnahme nicht möglich ist, so ist dies rechtzeitig unter Angaben von Gründen, dem Wehrführer oder seinem Stellvertreter mitzuteilen.Für die vom Wehrdienst freigestellten Angehörigen der Einsatzabteilung gilt zusätzlich der Dienstplan des Katastrophenschutzzuges sowie die Dienstanweisung für Freigestellte. |
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