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22.08.2010

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17.07.2010

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26.06.2010

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08.06.2010

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18.04.2010

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18.04.2010

1.Intern. Feuerwehr Skirennen..... mehr>> 

06.11.2009

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Der Notuf 112

Wie setzt man eigentlich einen Notruf ab?

Wählen Sie für die Feuerwehr und den Rettungsdienst bundesweit (und in den meisten EU-Ländern) die 112, für die Polizei in Deutschland die 110. Diese Rufnummern sind gebührenfrei und funktionieren von jeder Telefonzelle aus (auch ohne Münzen oder eine Telefonkarte einstecken zu müssen) sowie über Mobiltelefon, auch wenn keine SIM-Karte eingelegt oder die Tastensperre aktiv ist. Tipp: Sollte ihr Mobiltelefon einmal "kein Netz" haben, wählen sie trotzdem die 112 oder 110, es wird sich dann in ein anderes, an Ihrem Standort empfangbares, einbuchen, natürlich ebenfalls gebührenfrei.

Damit im Notfall schnell entsprechende Hilfe geleistet werden kann, sollte ein Notruf mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Wer meldet das Ereignis?
  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welcher Art sind die Verletzungen?
  • Warten Sie auf Rückfragen, bitte nicht einfach auflegen ! ! !

Sichern Sie die Unfallstelle ausreichend ab!!

Sind Sie alleine an einer Unfallstelle, tätigen Sie selbst sofort einen Notruf, bevor Sie weitere Massnahmen ergreifen! Damit keine Zeit verloren geht, können Sie auch andere anwesende Personen gezielt anweisen, einen Notruf abzusetzen. Wenn es für Sie gefahrlos möglich ist, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unfallstelle. Reden Sie mit den betroffenen Personen um festzustellen, ob diese noch bei Bewusstsein oder eventuell in einem Fahrzeug/Maschine eingeklemmt sind! Sollte sich die Situation ändern oder weitere Hilfe erforderlich sein, rufen Sie einfach noch Mal an, ergänzen Sie Ihren ersten Notruf! Je umfangreicher die Situation der Leitstelle dargestellt wird, desto besser und schneller kann die entsprechende Hilfe veranlasst werden.

Eine Notfall-Faxvorlage für Sprach- und Hörgeschädigte, welche an die 112 gesendet werden kann, ist ebenfalls erhältlich. Diese sollte zweckmässigerweise bereits mit den persönlichen Daten in leserlicher Form fertig ausgefüllt und jederzeit griffbereit neben dem Fax/Telefon liegen. Im Notfall sind dann nur noch die entsprechenden Felder anzukreuzen, was Stress und Hektik zu vermeiden hilft.

Und noch was zum Schluss:

Niemand reisst Ihnen den Kopf ab, wenn auf Grund Ihres Notrufes zu viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle erscheinen. Glauben sie uns, wir fahren lieber wieder nach Hause, ohne "Gebraucht" worden zu sein als umgekehrt, denn wenn unsere Hilfe nicht benötigt wurde, geht es anderen Menschen gut...

Tut das wirklich Not?

Es ist mitten in der Nacht, die Feuerwehr donnert (schon wieder mal) mit einem Höllenlärm an meinem Haus vorbei... Muss das denn sein? Wenn wir alarmiert werden, zählt jede Minute. Deswegen gilt es, so sicher und schnell wie möglich an der Einsatzstelle zu sein. Der Gesetzgeber hat hierfür das Sonderrecht nach §35 StVO (=Befreiung von den Vorschriften der StVO) und das Wegerecht nach §38 StVO vorgesehen. Dieses Wegerecht darf aber nur mit eingeschaltetem Martinhorn (=Kenntlichmachung der Inanspruchnahme des Wegerechtes gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern, auch Radfahrern und Fussgängern) in Anspruch genommen werden, das Blaulicht alleine ist hierfür unzulässig und dient nur der Absicherung einer Einsatzstelle! Dies gilt übrigens genauso für die Kollegen des Rettungsdienstes und der Polizei.