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Rauchmelder retten Leben

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Hessen

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen, wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. 95 Prozent der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid und Kohlendioxid' wenige Lungenfüllungen der geruchlosen Gase sind tödlich

Während der Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, lndustrie und Sonderbauten mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht hat, existiert insbesondere im privaten Bereich immer noch eine Vielzahl von Gebäuden, die brandschutztechnisch nicht ausreichend ausgestattet sind. Breit angelegte Werbekampagnen zum Thema Heimrauchmelder führten zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Politik reagierte ebenfalls, und einige Bundesländer führten die Rauchmelderpflicht ein. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnu8ng wurde bereits am 16 Dezember 2004 vom Landtag in Schleswig-Holstein verabschiedet. Danach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen jeweils mindestens ein Rauchmelder nach DIN-Norm 14676 angebracht werden. Bei Neubauten gilt diese Regelung ab sofort. Als viertes Bundesland nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein hat Hessen im Juni 2005 eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen eingeführt, für Hamburg tritt sie ab 2006 in Kraft: Zusätzlich verlangen Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg bei unterschiedlichen

Fristsetzungen von 4 bis 9 Jahren auch eine Nachrüstung mit Rauchmeldern. Dass solche Massnahmen sinnvoll sind, haben uns unsere europäischen Nachbarn längst bewiesen. In Grossbritanien beispielsweise wurde 1992 eine gesetzliche Rauchmlederpflicht eingeführt, die für alle neuen Gebäu­de mindestens einen Rauchmelder pro Etage fordert. Nachdem daraufhin die Zahl der mit Rauchmeldern aus­gestatteten Haushalte von 9 Prozent 1987 auf 75 Prozent 1989 anstieg, sank die Zahl der Brandtoten um rund 40 Prozent. Auch das Beispiel Schwe­dens belegt den Erfolg der Rauchmelderpflicht. Hier verringerte die Installation von Rauchmeldern in bereits 70 Prozent aller Haushalte die Anzahl der Brandopfer um 50 Prozent.

 

Saarland Februar 2004 Gilt für Neubauten mit Wohnungsnutzung.

Rheinland-Pfalz Juni 2004 Gilt für Neubauten mit Wohnungsnutzung. Schleswig-Holstein Dezember 2004 Gilt für Neubauten mit Wohnungsnutzung. Zusätzlich müssen bis 2009 alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Hessen Juni 2005 Gilt für Neubauten mit Wohnungsnutzung. Zusätzlich müssen bis 2014 alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Hamburg Ab 2006 Gilt für Neubauten mit Wohnungsnutzung. Zusätzlich müssen bis 2010 alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden 

Rauchmelder sind ein zentraler Beitrag zur Vermeidung von Brandgefahren. Immer mehr Bundesländer erkennen hier einen entsprechenden Regelungsbedarf an.

Quelle: Esser Newsletter 3/05