Himmelslaternen
Das Land Hessen untersagt den Start von sogenannten Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Gerade in jüngster Zeit ist es vermehrt zu Bränden gekommen, zuletzt an zwei Wohnhäusern in Dieburg. Dabei waren zwei Dachstühle zerstört worden. Es entstand ein Sachschaden von 250.000 Euro. Quelle: Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V. Weiter Infos unter: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de |
